FG Düsseldorf - Urteil vom 24.08.2023
12 K 1698/22 AO
Normen:
AO § 152 Abs. 2 Nr. 1;

Festsetzung eines Verspätungszuschlags aufgrund der verspäteten Abgabe der Feststellungserklärung bzgl. der Partnerschaft

FG Düsseldorf, Urteil vom 24.08.2023 - Aktenzeichen 12 K 1698/22 AO

DRsp Nr. 2023/13967

Festsetzung eines Verspätungszuschlags aufgrund der verspäteten Abgabe der Feststellungserklärung bzgl. der Partnerschaft

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 152 Abs. 2 Nr. 1;

Tatbestand

Mit der Klage wendet sich der Kläger gegen die Festsetzung eines Verspätungszuschlags i.H.v. 18.075 € aufgrund der verspäteten Abgabe der Feststellungserklärung für 2019 betreffend die D. Partnerschaft ... (Partnerschaft).

Der Kläger ist als Gesellschafter der Partnerschaft Feststellungsbeteiligter gemäß § 181 Abs. 2 der Abgabenordnung - AO - und zur Abgabe von Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO verpflichtet. Die Partnerschaft erzielte im Streitjahr 2019 Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit durch die Erbringung von ...Leistungen. Aus dem Partnerschaftsvertrag vom 18.12.2013 und dem Partnerschaftsregister des Amtsgerichts I. (Nummer der Partnerschaft: PR N01) ist ersichtlich, dass jeder Partner gleichberechtigt zum Geschäftsführer bestellt ist und jeder Partner über Einzelvertretungsbefugnis verfügt.