FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 09.06.2022
9 K 9085/21
Normen:
AO § 89 Abs. 3 S. 1; AO § 89 Abs. 4 S. 1;

Festsetzung von Gebühren für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft zu steuerlichen Folgen einer Umstrukturierung

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.06.2022 - Aktenzeichen 9 K 9085/21

DRsp Nr. 2023/13129

Festsetzung von Gebühren für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft zu steuerlichen Folgen einer Umstrukturierung

Tenor

Der Bescheid über die Festsetzung von Gebühren für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft vom 20. April 2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21. April 2021 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, einen einheitlichen Gebührenbescheid über den Betrag von 109.736 € gegenüber sämtlichen Auskunftsantragstellern als Gesamtschuldner zu erlassen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 89 Abs. 3 S. 1; AO § 89 Abs. 4 S. 1;

Tatbestand

Die Kläger sowie die F... GmbH und eine Frau G... beantragten beim Beklagten im April 2019 eine verbindliche Auskunft zu steuerlichen Folgen einer Umstrukturierung der H...Gruppe. E... hat seinen Wohnsitz in I..., während die übrigen beteiligten Gesellschaften ihren Geschäftssitz in Brandenburg haben.

Die H...-Gruppe war bei Antragstellung wie folgt strukturiert: