FG Münster - Urteil vom 28.02.2023
15 K 1527/22 Kg
Normen:
EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1;

Festsetzung von Kindergeld als Anspruch eines Elternteils und Freizügigkeitsberechtigten für die Kinder

FG Münster, Urteil vom 28.02.2023 - Aktenzeichen 15 K 1527/22 Kg

DRsp Nr. 2023/15868

Festsetzung von Kindergeld als Anspruch eines Elternteils und Freizügigkeitsberechtigten für die Kinder

Tenor

Der Bescheid vom 27. Januar 2022, der Änderungsbescheid vom 5. Mai 2022 und die Einspruchsentscheidung vom 18. Mai 2022 werden aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Klägerin einen Anspruch auf Kindergeldfestsetzung für die Kinder Q. und D. für den Zeitraum Dezember 2021 bis einschließlich März 2022 hat.