FG Düsseldorf - Urteil vom 14.03.2023
13 K 2780/20 F
Normen:
KStG § 8b Abs. 2 S. 1 und S. 4;

Feststellung eines steuerfreien Gewinns aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen (SBV)

FG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2023 - Aktenzeichen 13 K 2780/20 F

DRsp Nr. 2023/5114

Feststellung eines steuerfreien Gewinns aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen (SBV)

Tenor

Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften für das Jahr 2011 vom 13.11.2020 wird dahingehend geändert, dass der nach § 3 Nr. 40 EStG bzw. § 8b KStG steuerfreie Anteil am Gewinn der Beigeladenen aus der Veräußerung der Geschäftsanteile an der A GmbH auf ... € und deren tarifbegünstigter Veräußerungsgewinn i.S.v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG auf ... € festgestellt werden.

Die Kosten des Verfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.

Normenkette:

KStG § 8b Abs. 2 S. 1 und S. 4;

Tatbestand

Streitig ist die Feststellung eines nach § 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bzw. nach § 8b des () steuerfreien Gewinns aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen (SBV) durch die Feststellungsbeteiligte GmbH & Co. KG (im Folgenden als Beigeladene bezeichnet).