FG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 16.12.2020
3 K 223/19
Normen:
EStG § 4 Abs. 1;

Feststellung stiller Reserven beim Übergang zur Liebhaberei

FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16.12.2020 - Aktenzeichen 3 K 223/19

DRsp Nr. 2021/11420

Feststellung stiller Reserven beim Übergang zur Liebhaberei

Tenor

Der Feststellungsbescheid vom 16.12.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17.06.2019 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist im Kostenausspruch vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren durch den Kläger wird für notwendig erklärt.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert beträgt € 200.000.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Feststellung stiller Reserven beim Übergang zur Liebhaberei.

1.

Der Kläger und seine Ehefrau waren vom 01.09.1999 bis zum 30.04.2012 die Gesellschafter der A..