Die Klägerin wendet sich gegen die Feststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb in Form eines Aufgabegewinns im Streitjahr 2016.
Die Klägerin ist eine vermögensverwaltende OHG, die aus der Umwandlung der A GbR im Wege des identitätswahrenden Formwechsels mit Wirkung zum 1. Januar 2013 hervorgegangen ist. An der OHG sind Herr B und Herr C als persönlich haftende Gesellschafter beteiligt. Alleinvertretungsbefugter Gesellschafter ist Herr C. Die Klägerin verwaltet vor allem eigenes Grundvermögen.
Im Jahr 2013 erwarb die Klägerin eine Kommanditbeteiligung an der D GmbH & Co. KG ... (im Folgenden: D) mit einer Einlage von 40.000 Euro. Gegenstand dieses Unternehmens war der Betrieb eines Handelsschiffes. Im Jahr 2017 wurde die D aufgelöst und liquidiert.
Mit Schreiben vom 20. März 2015 teilte der Beklagte mit, dass die Kommanditbeteiligung an der D eine gewerbliche Infizierung bewirke mit der Folge, dass sämtliche Einkünfte der Klägerin in Einkünfte aus Gewerbebetrieb umzuqualifizieren seien. Daher seien die Feststellungsbescheide entsprechend zu ändern.
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