FG Düsseldorf - Urteil vom 04.05.2023
11 K 2851/21 GE
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 3 -4;

Befreiung des Erwerbs von Gesellschaftsanteilen von der Grunderwerbsteuer

FG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2023 - Aktenzeichen 11 K 2851/21 GE

DRsp Nr. 2023/6483

Befreiung des Erwerbs von Gesellschaftsanteilen von der Grunderwerbsteuer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 3 -4;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob der Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch die Klägerin von der Grunderwerbsteuer befreit war.

Die Klägerin ist eine durch Vertrag vom 00.01.2017 gegründete Stiftung nach niederländischem Recht in Form der sog. Stichting Administratiekantoor.