Der Körperschaftsteuerbescheid für 2010 vom 13.6.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12.2.2020 wird in der Weise geändert, dass die bisher in der Berechnung des zu versteuernden Einkommens enthaltenen und als steuerpflichtig behandelten Einkünfte aus der Beteiligung an der US-amerikanischen B LP in Höhe von EUR ... nunmehr als weitere steuerfreie Einkünfte behandelt werden.
2.Der Körperschaftsteuerbescheid für 2011 vom 13.6.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12.2.2020 wird in der Weise geändert, dass die bisher in der Berechnung des zu versteuernden Einkommens enthaltenen und als steuerpflichtig behandelten Einkünfte aus der Beteiligung an der US-amerikanischen B LP in Höhe von EUR ... nunmehr als weitere steuerfreie Einkünfte behandelt werden.
3.Der Körperschaftsteuerbescheid für 2012 vom 21.2.2019 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12.2.2020 wird in der Weise geändert, dass die bisher in der Berechnung des zu versteuernden Einkommens enthaltenen und als steuerpflichtig behandelten Einkünfte aus der Beteiligung an der US-amerikanischen B LP in Höhe von EUR ... nunmehr als weitere steuerfreie Einkünfte behandelt werden.
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