Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Höhe der Anrechnung ausländischer (niederländischer) Steuer nach § 34c Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Die Kläger sind Erben nach der am 04.10.2018 verstorbenen C. U. (nachfolgend: Ehefrau). Diese war bis zu ihrem Tod mit dem Kläger zu 1. (nachfolgend: Ehemann, zusammen mit der Ehefrau: Eheleute) verheiratet. Im Streitjahr 2017 erzielte der Ehemann neben inländischen Einkünften aus Gewerbebetrieb, inländische Einkünften aus selbständiger Arbeit, inländische sowie niederländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und inländische sowie niederländische Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Ehefrau erzielte inländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und niederländische Kapitaleinkünfte.
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