Für die gesellschaftlichen Rechtsverhältnisse der Klägerin war der Gesellschaftvertrag vom 15. Dezember 1972 (Gesellschaftsvertrag) maßgebend. Danach waren Komplementäre . . . R. . . L . . . und . . . K. . . § 6 Abs. 3, 4 Gesellschaftsvertrag lautet wie folgt:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|