FG Hessen - Urteil vom 26.10.2023
7 K 854/20
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 1; EStG § 5 Abs. 6;

Steuerlich zutreffender Ansatz von Wechselkursen im Rahmen des Bezugs ausländischer Dividenden; Anrechnung ausländischer Quellensteuer

FG Hessen, Urteil vom 26.10.2023 - Aktenzeichen 7 K 854/20

DRsp Nr. 2024/5094

Steuerlich zutreffender Ansatz von Wechselkursen im Rahmen des Bezugs ausländischer Dividenden; Anrechnung ausländischer Quellensteuer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 1; EStG § 5 Abs. 6;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um den steuerlich zutreffenden Ansatz von Wechselkursen im Rahmen des Bezugs ausländischer Dividenden sowie der Anrechnung ausländischer Quellensteuer.

Die Klägerin ist eine Personengesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG. Komplementärin war im Streitjahr die vermögensmäßig nicht an der Klägerin beteiligte A GmbH mit Sitz in B. Alleinige, am Vermögen der Klägerin beteiligte Kommanditistin war die C & Co. KG mit Sitz in D. Sämtliche Anteile an deren Vermögen wurden von ihrer Kommanditistin, der E & Co. KG, D gehalten. Komplementärin der C & Co. KG war die F mit Sitz in B. Vermögensmäßig beteiligte Kommanditisten der E & Co. KG waren zu 51 % Herr G sowie zu 49 % die H GmbH mit Sitz in I.