Die Klage richtet sich gegen die Ablehnung einer Billigkeitsrnaßnahme betreffend die Nachholung eines Abzugs von Erschließungskosten als Werbungskosten eines Erbbauberechtigten.
Der Kläger (Kl.) ist Arbeitnehmer. Ferner erzielen er und seine Ehefrau Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus einem von ihnen im Kalenderjahr 1974 fertiggestellten Zweifamilienhaus. Sie haben das Haus auf einem Erbbaugrundstück errichtet. Im Kalenderjahr 1976 haben die Kl. als Erbbauberechtigte Erschließungskosten in Höhe von 4.864 DM gezahlt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|