Streitig ist, ob die Finanzbehörde verpflichtet ist, den Teil des Kaufpreises des Steuerpflichtigen für ein Einfamilienhaus mit zugehörigem Erbbaurecht, der rechnerisch dem Anteil der von dem Verkäufer entrichteten Erschließungskosten entspricht, im Billigkeitsweg zum Abzug als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzulassen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|