1. Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Finanzen und für Landwirtschaft und Forsten über die Grunderwerbsteuer und Ländliche Entwicklung vom 15. Januar 2001 (AllMBl. S. 233, FMBl. S. 201) wird aufgehoben.
2. 1 Eine Bekanntgabe der Neuregelung über die Grunderwerbsteuer und Ländliche Entwicklung im Bayerischen Ministerialblatt erfolgt nicht. 2 Sie ist mit Gemeinsamen Schreiben der Bayerischen Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der Finanzen und für Heimat vom 12. April 2022, Az. E1-7567-1/2 und 34-S 4500-1/15 behördenintern in der Datenbank BAYERN.RECHT eingestellt worden und abrufbar.
3. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 29. Dezember 2020 in Kraft.
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