FinMin Brandenburg - Erlass vom 05.01.2005
35 - S 2223 - 1/05

FinMin Brandenburg - Erlass vom 05.01.2005 (35 - S 2223 - 1/05) - DRsp Nr. 2008/88528

FinMin Brandenburg, Erlass vom 05.01.2005 - Aktenzeichen 35 - S 2223 - 1/05

DRsp Nr. 2008/88528

Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStDV; Spendenaktionen zu Gunsten der Opfer der Seebeben-Katastrophe in Südostasien

Die Seebeben-Katastrophe hat in Deutschland eine beachtliche Hilfsbereitschaft ausgelöst.

Nach dem sogenannten Katastrophenerlass des BMF vom 16. August 2002 bestehen keine Bedenken, für Zuwendungen, die bis zum 30.06.2005 auf ein Konto einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, einer öffentlichen Dienststelle oder eines inländischen amtlich anerkannten Verbands der Freien Wohlfahrtspflege einschließlich seiner Mitgliedsorganisationen unter dem Stichwort „Seebeben-Katastrophe, Seebeben” o.ä. eingezahlt werden, einen vereinfachten Zuwendungsnachweis im Sinne des § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStDV allgemein anzuerkennen.