FinMin Brandenburg - Erlass vom 06.03.2019
36-S 3806-2018#003

FinMin Brandenburg - Erlass vom 06.03.2019 (36-S 3806-2018#003) - DRsp Nr. 2019/80359

FinMin Brandenburg, Erlass vom 06.03.2019 - Aktenzeichen 36-S 3806-2018#003

DRsp Nr. 2019/80359

Fiktive Ausschüttungen an Zwischenberechtigte während des Bestehens des Trusts nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 ErbStG in Verbindung mit einem Antrag nach Art. 12 Abs. 3 DBA USA/Deutschland für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Als Ergebnis einer länderübergreifenden Abstimmung sind Ausschüttungen an Zwischenberechtigte während des Fortbestehens eines US-Trusts gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 ErbStG auch dann zu besteuern, wenn eine fiktive Besteuerung nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 1 ErbStG i. V. m. Art. 12 Abs. 3 DBA USA-ErbSt stattgefunden hat.

Zugrunde liegender Einzelfall

In den 80er-Jahren wurde durch einen deutschen Auswanderer ohne deutsche Staatsangehörigkeit zunächst ein sog. Living-Trust („revocable - widerruflich”) errichtet. Der Gründer ist im Jahr 2013 - ohne persönliche Bezüge ins Inland - verstorben. Nach dem Recht der USA ist der Trust zu diesem Zeitpunkt bestandsfest („irrevocable - unwiderruflich”) geworden.

Hinweis: