FinMin Brandenburg - Erlass vom 11.02.2019
36-S 2334/15#01#01

FinMin Brandenburg - Erlass vom 11.02.2019 (36-S 2334/15#01#01) - DRsp Nr. 2019/80404

FinMin Brandenburg, Erlass vom 11.02.2019 - Aktenzeichen 36-S 2334/15#01#01

DRsp Nr. 2019/80404

Bewertung der Unterkunft bei Angehörigen der Polizei des Landes Brandenburg für das Kalenderjahr 2019

Durch die Zehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom (BGBl 2018 I S. 1842) sind die amtlichen Sachbezugswerte ab dem Kalenderjahr 2019 festgesetzt worden.

Ab dem Kalenderjahr 2019 ist hiernach die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung lohnsteuerlich wie folgt zu bewerten:

Belegung mit
einem Beschäftigten zwei Beschäftigten drei Beschäftigten mehr als drei Beschäftigten
Bedienstete der Besoldungsgruppe A5 in Ausbildung und Beamtenanwärter 161,70 Euro 69,30 Euro 46,20 Euro 23,10 Euro
Bedienstete der Besoldungsgruppe A6 und höher 196,35 Euro 103,95 Euro 80,85 Euro 57,75 Euro

Die angegebenen Werte sind Monatsbeträge. Für kürzere Zeiträume als einen Monat ist für jeden Tag ein Dreißigstel des Monatsbetrags zu Grunde zu legen. Bei entgeltlicher Gestellung einer Unterkunft ist der Unterschiedsbetrag zwischen den vorstehenden Werten und dem tatsächlichen Entgelt zu versteuern.

Die unentgeltliche oder verbilligte Gestellung einer Unterkunft ist lohnsteuerlich nicht zu erfassen, soweit entsprechende Aufwendungen des Polizeibeamten nach R 9.11 LStR 2015 als Werbungskosten abziehbar wären.