Durch das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz) vom 2. Juni 2021 (BGBl I S.
Die Änderung ist auf Umsätze der Kalenderjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen.
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