FinMin Hamburg - Erlass vom 14.07.2014
S 0171-2012 / 040-53

FinMin Hamburg - Erlass vom 14.07.2014 (S 0171-2012 / 040-53) - DRsp Nr. 2019/80428

FinMin Hamburg, Erlass vom 14.07.2014 - Aktenzeichen S 0171-2012 / 040-53

DRsp Nr. 2019/80428

Gemeinnützigkeit; Beurteilung der Durchführung von Rennen mit Fahrzeugmodellen (z.B. Minicars)

Zu der steuerlich-gemeinnützigkeitsrechtlichen Beurteilung der Durchführung von Rennen mit Fahrzeugmodellen ist durch die Finanzministerien der folgende Beschluss gefasst worden:

Die Durchführung von Rennen mit Fahrzeugmodellen (z.B. Minicars) ist keine Förderung des Sports i.S. von § 52 Absatz 2 Nummer 21 Abgabenordnung.

Körperschaften, welche einen derartigen Zweck verfolgen, können daher insoweit nicht als „Sportverein“ steuerbegünstigt i.S. der §§ 51 - 68 AO behandelt werden.