Der Insolvenzverwalter der Firmengruppe P&R Container hat in 2021 eine (erste) Abschlagszahlung an die Anleger ausgekehrt. Auf Bund-Länder-Ebene wurde abgestimmt, wie die vorgenommene Abschlagszahlung ertragsteuerrechtlich zu behandeln ist:
Die in der Abschlagszahlung enthaltenen Zinsen führen bei dem Anleger zu Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Zur Ermittlung des Zinsanteils kann die vom Insolvenzverwalter vorgenommene und der Vergleichsvereinbarung zugrunde gelegte Berechnung herangezogen werden.
Der verbleibende Betrag der Abschlagszahlung stellt grundsätzlich die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals dar und führt damit zu einer Minderung der historischen Anschaffungskosten.
Soweit die historischen Anschaffungskosten bereits ganz oder teilweise durch die Berücksichtigung von AfA aufgezehrt worden waren, führt der übersteigende Betrag zu der Erzielung von den Einkünften, die ursprünglich mit der Anlage in die Container erzielt werden sollten.
Beispiel:
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