FinMin Hamburg - Erlass vom 17.04.2023
S 2372 - 2022/001

FinMin Hamburg - Erlass vom 17.04.2023 (S 2372 - 2022/001) - DRsp Nr. 2023/80364

FinMin Hamburg, Erlass vom 17.04.2023 - Aktenzeichen S 2372 - 2022/001

DRsp Nr. 2023/80364

Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobber und Midijobber; Fach-Info 1/2023

Ab dem 01.10.2022 beträgt die Verdienstgrenze für Minijobber 520 Euro im Monat. Neu ist auch, dass diese Verdienstgrenze dynamisch ist und sich am Mindestlohn orientiert. Bei einer zukünftigen Erhöhung des Mindestlohnes erhöht sich dann auch die Verdienstgrenze. Der Mindestlohn beträgt ab 01.10.2022 12 Euro pro Stunde.

Bis zum 30.09.2022 beträgt die monatliche Verdienstgrenze im Minijob weiterhin 450 Euro.

Mit der Anhebung der Minijob-Grenze wurde ab dem 01.10.2022 auch die Verdienstgrenze für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich (Midijob) erhöht (Verdienstgrenze bis 30.09.2022: 1.300 Euro monatlich).

Ein Midijob liegt nunmehr vor, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regelmäßig im Monat mehr als 520 Euro und maximal 1.600 Euro verdienen. Am 01.01.2023 steigt die obere Grenze dann nochmal auf 2.000 Euro monatlich.

Auch die Beitragsbelastung für Arbeitgeber im Übergangsbereich hat sich ab dem 01.10.2022 geändert.