FinMin Hamburg - Erlass vom 23.02.2005
51 - S 0430 - 001/03

FinMin Hamburg - Erlass vom 23.02.2005 (51 - S 0430 - 001/03) - DRsp Nr. 2008/88753

FinMin Hamburg, Erlass vom 23.02.2005 - Aktenzeichen 51 - S 0430 - 001/03

DRsp Nr. 2008/88753

Informationsaustausch vor Erteilung verbindlicher Auskünfte über Leistungen an Bundeseinrichtungen

Die Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben beschlossen, dass sich die Finanzbehörden der Länder vor Erteilung einer verbindlichen Auskunft bei Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr oder supranationaler Einrichtungen mit einem Auftragsvolumen in Höhe von mindestens 50 Mio. Euro gegenseitig und das BMF nachrichtlich mit kurzer Einlassungsfrist informieren.