FinMin Hamburg - Erlass vom 25.01.2019
S 2143- 2018/001 - 52

FinMin Hamburg - Erlass vom 25.01.2019 (S 2143- 2018/001 - 52) - DRsp Nr. 2019/80386

FinMin Hamburg, Erlass vom 25.01.2019 - Aktenzeichen S 2143- 2018/001 - 52

DRsp Nr. 2019/80386

Ertragsteuerliche Beurteilung bei Beteiligung des Verlages an den Vergütungsansprüchen über eine Verwertungsgesellschaft

Autoren lassen in der Regel ihre gesetzlichen Vergütungsansprüche (Tantiemen aus Zweitverwertungsrechten) durch die Verwertungsgesellschaft VG Wort wahrnehmen. Dabei vereinnahmt, verwaltet und verteilt VG Wort die gesetzlichen Vergütungsansprüche der Autoren.

Bis zur BGH-Entscheidung vom (Az. I ZR 198/13) wurden die vereinnahmten Tantiemen hälftig zwischen den Autoren und den Verlagen aufgeteilt. Der BGH hatte im o.g. Urteil jedoch entschieden, dass diese Verteilungspraxis fehlerhaft sei, denn die Tantiemen stünden ausschließlich den Urhebern (Autoren) zu.

Als Reaktion auf das Urteil wurde im Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) im neuen § 27 a VGG Autoren die Möglichkeit eingeräumt, ihren Verlag durch ein Zustimmungs- oder Abtretungsverfahren an ihren gesetzlichen Vergütungsansprüchen zu beteiligen.