FinMin Hamburg - Verfügung vom 12.11.2012
53 - S 3700 - 003/12

FinMin Hamburg - Verfügung vom 12.11.2012 (53 - S 3700 - 003/12) - DRsp Nr. 2013/80171

FinMin Hamburg, Verfügung vom 12.11.2012 - Aktenzeichen 53 - S 3700 - 003/12

DRsp Nr. 2013/80171

Erbschaft- und Schenkungsteuer; Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 AO); Verfassungsmäßigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes

Gemäß dem gleichlautenden Erlass der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vom 14.11.2012, der in Kürze im Bundessteuerblatt I veröffentlicht wird, sind im Hinblick auf denBeschluss des Bundesfinanzhofs vom 27. September 2012 (AZ: II R 9/11), mit dem dieser dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes vorgelegt hat, ab sofort Festsetzungen der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) mit Steuerentstehungszeitpunkt ab 01.01.2009 in vollem Umfang für vorläufig zu erklären.

Erstmalige Steuerfestsetzungen sind mit folgendem Erläuterungstext zu versehen: