FinMin Hamburg - Verfügung vom 30.03.2015
53 - G 1422 - 018/12

FinMin Hamburg - Verfügung vom 30.03.2015 (53 - G 1422 - 018/12) - DRsp Nr. 2015/80341

FinMin Hamburg, Verfügung vom 30.03.2015 - Aktenzeichen 53 - G 1422 - 018/12

DRsp Nr. 2015/80341

Folgen aus dem BFH-Urteil vom 6. März 2013, I R 14/07 (BStBl 2015 II S. 349)

Mit Urteil I R 14/07 vom 6. März 2013 (BStBl 2015 II S. 349) hat der BFH entschieden, dass die Hinzurechnung von Gewinnanteilen aus EU-ausländischen Streubesitzbeteiligungen nach § 8 Nummer 5 GewStG i. V. m. § 36 Absatz 4 GewStG, jeweils in der Fassung des Unternehmensteuerfortentwicklungsgesetzes (UntStFG), im Erhebungszeitraum 2001 gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt und damit EU-rechtswidrig ist, weil Gewinnanteile aus inländischen Streubesitzbeteiligungen im Erhebungszeitraum 2001 noch nicht nach § 8 Nummer 5 GewStG dem Gewerbeertrag hinzugerechnet werden.

Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze dieses Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht allgemein anzuwenden.