FinMin Hessen - Erlass vom 11.02.2005
S 4506 A - 054 - II 51

FinMin Hessen - Erlass vom 11.02.2005 (S 4506 A - 054 - II 51) - DRsp Nr. 2008/88724

FinMin Hessen, Erlass vom 11.02.2005 - Aktenzeichen S 4506 A - 054 - II 51

DRsp Nr. 2008/88724

Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften mit in den neuen Ländern belegenen Grundstücken

Durch Artikel 18 des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz - EURLUmsG) vom 09.12.2004 (BGBl 2004 I S. 3310, BStBl 2004 I S. 1176) wurde in § 4 GrEStG eine neue Nummer 8 angefügt. Damit ist eine neue Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsgesellschaften oder Wohnungsgenossenschaften (im folgenden Wohnungsunternehmen) mit in den neuen Ländern belegenen Grundstücken geschaffen worden. Die Rechtsänderung tritt vorbehaltlich der hierzu erforderlichen beihilferechtlichen Genehmigung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften mit dem Datum der Genehmigung in Kraft (Artikel 22 Abs. 8 S. 2 EURLUmsG, BGBl 2004 I S. 3330). Die Genehmigung wurde am 01.12.2004 erteilt. Das Datum der Genehmigung wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl 2004 I S. 3548) und im Bundessteuerblatt (BStBl 2004 I S. 1178) bekannt gegeben. Daraus ergeben sich folgende grunderwerbsteuerrechtliche Konsequenzen:

1. Allgemeines

Der Befreiungsvorschrift unterfallen Grundstückserwerbe von Wohnungsunternehmen

  • Im Rahmen einer Verschmelzung oder Spaltung nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes oder