Mit Urteil I R 14/07 vom 6. März 2013 (BStBl 2015 II S. 349) hat der BFH entschieden, dass die Hinzurechnung von Gewinnanteilen aus EU-ausländischen Streubesitzbeteiligungen nach §
Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze dieses Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht allgemein anzuwenden.
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