FinMin Mecklenburg-Vorpommern - Erlass vom 23.09.2020
IV-S 3224-00000-2020/001-001

FinMin Mecklenburg-Vorpommern - Erlass vom 23.09.2020 (IV-S 3224-00000-2020/001-001) - DRsp Nr. 2021/80091

FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Erlass vom 23.09.2020 - Aktenzeichen IV-S 3224-00000-2020/001-001

DRsp Nr. 2021/80091

Anwendung von durch den Gutachterausschuss ermittelten Liegenschaftszinssätzen bei der Grundbesitzbewertung im Sinne des § 188 Absatz 2 BewG

Mit Urteil vom 18. September 2019 II R 13/16 (BStBl 2020 II S. 760) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass durch den Gutachterausschuss ermittelte örtliche Liegenschaftszinssätze für die Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer geeignet sind, wenn der Gutachterausschuss die an ihn gerichteten Vorgaben des BauGB sowie der darauf beruhenden Verordnungen eingehalten und die Liegenschaftszinssätze für einen Zeitraum berechnet hat, der den Bewertungsstichtag umfasst. Auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung oder Veröffentlichung der Liegenschaftszinssätze durch den Gutachterausschuss kommt es für ihre zeitliche Anwendung nicht an.

Unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den für das Bewertungsrecht zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder bitte ich, Folgendes zu beachten:

Das BFH-Urteil vom 18. September 2019 II R 13/16 ist über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.