Ein (inländischer) Pflegedienst bietet seinen Kunden eine 24-Stunden-Pflege an. Dabei betreut ein Arbeitnehmer des Pflegedienstes die Kundin bzw. den Kunden über einen längeren Zeitraum in dessen Häuslichkeit. Der Arbeitnehmer wohnt während dieser Zeit im Haushalt der Kundin bzw. des Kunden und erhält dort freie Unterkunft und Verpflegung. Es ist arbeitsvertraglich geregelt, dass der Arbeitnehmer in häuslicher Gemeinschaft (gemeinsames Wohnen und Wirtschaften) mit der zu pflegenden Person zu leben hat.
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