Hinsichtlich der durch die Finanzämter festgesetzten und erhobenen Kirchensteuern gelten im Land Niedersachsen für das Steuerjahr 2012 die folgenden von den zuständigen Kirchenbehörden mit staatlicher Genehmigung festgesetzten Hundertsätze und Beträge:
Die evangelische, römisch-katholische und alt-katholische Kirchensteuer wird mit 9 % der Einkommen- oder Lohnsteuer erhoben.
In den Fällen der Pauschalierung der Lohnsteuer beträgt die Kirchensteuer 6 % der pauschalen Lohnsteuer, wenn der Arbeitgeber die Vereinfachungsregelung nach Nummer 1 der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 17. November 2006 ( BStBl I S.
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