FinMin Niedersachsen - Erlass vom 11.01.2018
S 4830-68-35 2

FinMin Niedersachsen - Erlass vom 11.01.2018 (S 4830-68-35 2) - DRsp Nr. 2018/80309

FinMin Niedersachsen, Erlass vom 11.01.2018 - Aktenzeichen S 4830-68-35 2

DRsp Nr. 2018/80309

Lotteriesteuer;; Wertermittlung des Zinsverzichts bei Gewinnsparvereinen

In meinem Erlass vom 10.04.2012 - S 4830 - 68 - 35 2 - wurde festgelegt, dass zur Bemessung des lotteriesteuerpflichtigen Einsatzes bei Gewinnsparvereinen neben dem Spielbeitrag auch ein zu schätzender Wert des Zinsverzichts für den Sparbeitrag auf der Grundlage der EWU-Zinsstatistik als lotteriesteuerpflichtiger Einsatz zu berücksichtigen war. Die Schätzungsmethode war auf Gewinnsparjahre, die nach dem begonnen haben, anzuwenden.

Mit rechtskräftigem Urteil vom 18. Mai 2017 - 11 K 3070/14 - hat das Finanzgericht Köln die auf der Grundlage des o. g. Erlasses für nach dem beginnende Gewinnsparjahre maßgeblichen Vorgaben zur Schätzung des als verdeckten Einsatz zu berücksichtigenden Zinsverzichts für nicht sachgerecht befunden.

Mein Erlass vom 10.04.2012 - S 4830 - 68 - 35 2 wird hiermit aufgehoben.