FinMin Niedersachsen - Erlass vom 15.01.2003
S 2334 - 4 - 35
Fundstellen:
BStBl 2003 I 135

FinMin Niedersachsen - Erlass vom 15.01.2003 (S 2334 - 4 - 35) - DRsp Nr. 2008/80046

FinMin Niedersachsen, Erlass vom 15.01.2003 - Aktenzeichen S 2334 - 4 - 35

DRsp Nr. 2008/80046

Bewertung der Beköstigung im Bereich der Seeschifffahrt (Kauffahrtei) und im Bereich der Fischerei für Zwecke des Steuerabzugs vom Arbeitslohn für die Zeit ab 1. Januar 2003

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein betreffend die Bewertung der Beköstigung im Bereich der Seeschifffahrt (Kauffahrtei) und im Bereich der Fischerei für Zwecke des Steuerabzugs vom Arbeitslohn für die Zeit ab 1. Januar 2003

Vom 15. Januar 2003

Bewertung der freien Beköstigung

Der zuständige Ausschuss der Vertreterversammlung der See-Berufsgenossenschaft hat den Wert des Sachbezuges ,,Beköstigung'' für Zwecke der Sozialversicherung im Bereich der Seeschifffahrt (Kauffahrtei) und im Bereich der Fischerei mit Wirkung vom 1. Januar 2003 an auf einheitlich 195,00 Euro monatlich angehoben.

Für Teilbeköstigung in der Kleinen Hochseefischerei und in der Küstenfischerei wurde festgelegt, dass für Frühstück 42,00 Euro und für Mittag- und Abendessen jeweils 78,00 Euro monatlich anzusetzen sind.

Der Durchschnittssatz für die Beköstigung der Kanalsteurer beträgt ab 1. Januar 2003 monatlich 45,00 Euro, für halbpartfahrende Kanalsteurer monatlich 24,00 Euro.

Diese Sachbezugswerte sind auch dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zugrunde zu legen.

Geltung der Sachbezugswerte