FinMin Niedersachsen - Erlass vom 16.12.2015
S 0460a - 31 - 33 12

FinMin Niedersachsen - Erlass vom 16.12.2015 (S 0460a - 31 - 33 12) - DRsp Nr. 2016/80053

FinMin Niedersachsen, Erlass vom 16.12.2015 - Aktenzeichen S 0460a - 31 - 33 12

DRsp Nr. 2016/80053

Allgemeinverfügung

ergeht folgende Allgemeinverfügung:

Am 16. Dezember 2015 anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen von Zinsen für Verzinsungszeiträume vor dem 1. Januar 2012 werden hiermit zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, der Zinssatz nach § 238 Absatz 1 Satz 1 AO verstoße gegen das Grundgesetz.

Entsprechendes gilt für am 16. Dezember 2015 anhängige, außerhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens gestellte und zulässige Anträge auf Aufhebung oder Änderung einer Zinsfestsetzung für Verzinsungszeiträume vor dem 1. Januar 2012.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung können die von ihr betroffenen Steuerpflichtigen Klage erheben. Ein Einspruch ist insoweit ausgeschlossen.

Die Klage ist bei dem Finanzgericht zu erheben, in dessen Bezirk sich das Finanzamt befindet, das den von dieser Allgemeinverfügung betroffenen Verwaltungsakt erlassen hat. Sie ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Finanzgerichts zu erklären und gegen das zuständige Finanzamt zu richten.