Zur Vermeidung etwaiger Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung der neuen verschärften Regelungen des o. g. Gesetzes bitte ich in Ergänzung und unter teilweiser Änderung meiner Bezugserlasse die nachfolgend aufgeführten Bearbeitungsgrundsätze zu beachten.
Nach dem BGH-Beschluss vom 25.07.2011 (Az.:
Behandlung:
Die Berechnung der 5 %-Grenze erfolgt für den gesamten Berichtigungszeitraum („10-Jahreszeitraum”). Die Unterscheidung zwischen dolos/undolos ist aufgrund des BGH-Beschlusses vom 25.07.2011 (Az.:
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