FinMin Rheinland-Pfalz - Erlass vom 09.04.2003
S 2334 A - 02-001-09 - 443

FinMin Rheinland-Pfalz - Erlass vom 09.04.2003 (S 2334 A - 02-001-09 - 443) - DRsp Nr. 2008/83245

FinMin Rheinland-Pfalz, Erlass vom 09.04.2003 - Aktenzeichen S 2334 A - 02-001-09 - 443

DRsp Nr. 2008/83245

§ 3 EStG; Steuerliche Behandlung des Vostenbeitrags für einen Beihilfeanspruch im Fall von Wahlleistungen bei stationärer Unterbringung

In Bezug auf den Erlass vom 02.01.2003 - S 2334 A - 02-001-07 - 443 - sind Zweifelsfragen vorgetragen worden, die den Geltungsbereich der Regelung betreffen.

Zur Klarstellung hat das FinMin Rheinland-Pfalz daher auf das Folgende hingewiesen:

Gegenstand des Bezugserlasses sind die steuerlichen Auswirkungen der Neuregelung der Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen durch die Vierzehnte Landesverordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung (BVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 10.12.2002. Die darin verlautbarten steuerrechtlichen Entscheidungen betreffen nur den unmittelbaren Geltungsbereich der rheinlandpfälzischen Beihilfenverordnung; sie sind auf die Beiträge und Beihilfen der nach § 1 der BVO beihilfeberechtigten Personen (das sind die Beamten im Geltungsbereich des Landesbeamtengesetzes) beschränkt. Es geht daher ausschließlich um Beihilfen aus öffentlichen Mitteln.