Aufgrund der Starkregenfälle Mitte Juli (insbesondere am 14. und 15. Juli 2021) sind in Teilen von Rheinland-Pfalz (insbesondere in der Eifel) beträchtliche Schäden durch Hochwasser entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Es ist daher angezeigt, den Geschädigten durch weitere steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen und auf die steuerlichen Hilfsmaßnahmen durch Presseveröffentlichungen, Aushang im Finanzamt oder in anderer geeigneter Weise hinzuweisen.
Der Vollständigkeit halber sind im nachfolgenden alle anzuwendenden steuerlichen Hilfsmaßnahmen aufgeführt. Änderungen oder Ergänzungen zum Erlass vom 16. Juli 2021 sind farblich kenntlich gemacht. Der Erlass vom 16. Juli 2021 wird im Gegenzug aufgehoben.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|