FinMin Sachsen - Erlass vom 28.02.2022
31-S 0625/30/2-2021/55543

FinMin Sachsen - Erlass vom 28.02.2022 (31-S 0625/30/2-2021/55543) - DRsp Nr. 2022/80151

FinMin Sachsen, Erlass vom 28.02.2022 - Aktenzeichen 31-S 0625/30/2-2021/55543

DRsp Nr. 2022/80151

Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Abziehbarkeit der von einer Gemeinde auf die Anwohner umgelegten Erschließungskosten eines Grundstücks als haushaltsnahe Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG)

Aufgrund

ergeht folgende Allgemeinverfügung:

Am 28. Februar 2022 anhängige und zulässige Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer werden hiermit zurückgewiesen, soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die von einer Gemeinde auf die Anwohner umgelegten Erschließungskosten eines Grundstücks seien als haushaltsnahe Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG) begünstigt.

Entsprechendes gilt für am 28. Februar 2022 anhängige, außerhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens gestellte und zulässige Anträge auf Änderung einer Einkommensteuerfestsetzung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung können die von ihr betroffenen Steuerpflichtigen Klage erheben. Ein Einspruch ist insoweit ausgeschlossen.