FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 04.05.2020
42 - S 7109 -24

FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 04.05.2020 (42 - S 7109 -24) - DRsp Nr. 2020/80256

FinMin Sachsen-Anhalt, Erlass vom 04.05.2020 - Aktenzeichen 42 - S 7109 -24

DRsp Nr. 2020/80256

Billigkeitsmaßnahme bei der unentgeltlichen Bereitstellung von medizinischem Bedarf und Personalgestellungen für medizinische Zwecke sowie Gewährung des Vorsteuerabzugs in Fällen, bei denen von vornherein eine unentgeltliche Abgabe beabsichtigt ist

1. Unentgeltliche Wertabgabe

Bei der unentgeltlichen Bereitstellung von medizinischem Bedarf und unentgeltlichen Personalgestellungen für medizinische Zwecke durch Unternehmen an Einrichtungen, die einen unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Coronakrise leisten, wie insbesondere Krankenhäuser, Kliniken, Arztpraxen, Rettungsdienste, Pflege- und Sozialdienste, Alters- und Pflegeheime sowie weitere öffentliche Institutionen wie Polizei und Feuerwehr, wird von der Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe im Billigkeitswege befristet bis 31.12.2020 abgesehen.

2. Vorsteuerabzug