Wasser- und Stromversorgungsunternehmen sind häufig nicht bereit, bei Kleingartenanlagen jeden Kleingärtner über eine eigene Zählereinrichtung mit Strom und Wasser zu versorgen. Die Strom- und Wasserlieferungen erfolgen daher über zentrale Zähler an die Kleingartenvereine, die ihrerseits eine eigene Weiterberechnung an die Abnehmer (Kleingärtner) vornehmen. Es handelt sich dabei um wirtschaftliche Geschäftsbetriebe.
Im Rahmen der Erörterung mit dem Bundesminister der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder wurde Einvernehmen erzielt, dass die Entscheidung über die steuerliche Behandlung der von den Kleingartenvereinen vereinnahmten Wasser- und Stromgebühren nur im Einzelfall erfolgen kann.
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