FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 14.05.2020
45-S 2242-85

FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 14.05.2020 (45-S 2242-85) - DRsp Nr. 2020/80279

FinMin Sachsen-Anhalt, Erlass vom 14.05.2020 - Aktenzeichen 45-S 2242-85

DRsp Nr. 2020/80279

Steuervergünstigung nach § 16 Abs. 4 i.V.m. § 34 EStG bei Praxisveräußerungen (§ 18 Abs. 3 EStG) unter Fortführung der freiberuflichen Tätigkeit in geringem Umfang

Eine Veräußerung i.S.d. § 18 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn die für die Ausübung wesentlichen Betriebsgrundlagen - insb. auch der Mandantenstamm und der Praxiswert - entgeltlich auf einen anderen übertragen werden. Die freiberufliche Tätigkeit muss wenigstens für eine gewisse Zeit eingestellt werden (vgl. H 18.3 [Veräußerung/1. Einzelunternehmen] EStH 2019).