FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 17.10.2023
42-G 1425-88

FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 17.10.2023 (42-G 1425-88) - DRsp Nr. 2023/80484

FinMin Sachsen-Anhalt, Erlass vom 17.10.2023 - Aktenzeichen 42-G 1425-88

DRsp Nr. 2023/80484

Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nummer 1 Satz 2 ff. GewStGErsetzt die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 11. November 2022 (BStBl 2022 I S. 1527).

Die deutsche Wohnungswirtschaft hat ihre Bereitschaft erklärt, Unterstützungsleistungen für vor dem Krieg in der Ukraine Geflüchtete zur Verfügung zu stellen. Das Engagement der Wohnungsunternehmen wird dabei regelmäßig durch die Überlassung von möblierten Wohnungen, aber auch durch sonstige Unterstützungsleistungen erfolgen.

Einnahmen aus der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes unterliegen dem Grunde nach der erweiterten Kürzung nach § 9 Nummer 1 Satz 2 GewStG. Ob die entgeltliche Überlassung von möbliertem Wohnraum an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine den Tatbestand der Gewerblichkeit erfüllt, wird aus Billigkeitsgründen für Einnahmen bis zum 31. Dezember 2024 nicht geprüft.