FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 20.07.2023
42-S 1348-10

FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 20.07.2023 (42-S 1348-10) - DRsp Nr. 2023/80431

FinMin Sachsen-Anhalt, Erlass vom 20.07.2023 - Aktenzeichen 42-S 1348-10

DRsp Nr. 2023/80431

Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach § 227 AO; BMF-Schreiben vom 5. Juli 2023,BStBl I 2023 S. 1467 und Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 5. Juli 2023

Da in Sachsen-Anhalt auf eine Mittelbehörde verzichtet wird, ist bei Überschreiten der für die Vorlage an die Oberfinanzdirektion maßgeblichen Grenzen die Zustimmung der obersten Landesfinanzbehörde einzuholen (vgl. Tz. A. IV des oben benannten Gleich lautenden Erlasses).

Die Zustimmung der jeweils zuständigen Landesfinanzbehörde ist nicht einzuholen bei Ratenzahlungsvereinbarungen nach § 6 Abs. 4 AStG in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung.