FinMin Sachsen-Anhalt - Schreiben vom 15.11.2010
42 - S 2290 41

FinMin Sachsen-Anhalt - Schreiben vom 15.11.2010 (42 - S 2290 41) - DRsp Nr. 2010/80592

FinMin Sachsen-Anhalt, Schreiben vom 15.11.2010 - Aktenzeichen 42 - S 2290 41

DRsp Nr. 2010/80592

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 07.07.2010 (2 BvL 1/03) zum Wegfall des halben Steuersatzes für Entlassungsabfindungen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002

Das BVerfG hat mit Beschluss vom 07.07.2010 zum rückwirkenden Wegfall des halben Steuersatzes für Entlassungsabfindungen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 entschieden. Die Neuregelung der Besteuerung von Entschädigungen nach § 34 Abs. 1 EStG i. V. m. § 52 Abs. 47 EStG i. d. F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24.03.1999 (BGBl 1999 I S. 402) war erstmals für den Veranlagungszeitraum 1999 anzuwenden. An die Stelle der Besteuerung mit dem halben durchschnittlichen Steuersatz trat die sogenannte Fünftelregelung.

Nach Auffassung des BVerfG führt die Neuregelung in zwei Fallgestaltungen zu einer unzulässigen unechten Rückwirkung:

  • Die Entschädigung wurde im Jahr 1998, aber noch vor der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag am 09.11.1998, verbindlich vereinbart und die Auszahlung erfolgte im Jahr 1999.

  • Die Entschädigung wurde - unabhängig vom Zeitpunkt der Vereinbarung - noch vor der Verkündung der Neuregelung am 31.03.1999 ausgezahlt.