FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 05.03.2019
Kurzinfo ESt 6/2019 VI 3210 - S 2430 - 078

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 05.03.2019 (Kurzinfo ESt 6/2019 VI 3210 - S 2430 - 078) - DRsp Nr. 2019/80295

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 05.03.2019 - Aktenzeichen Kurzinfo ESt 6/2019 VI 3210 - S 2430 - 078

DRsp Nr. 2019/80295

Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung;; Befreiungsanträge von Volks- und Raiffeisenbanken und Nachweis der vermögenswirksamen Leistungen in anderer Weise (hier: Papierbescheinigung)

Die Volks- und Raiffeisenbanken übermitteln bei Anlagen zum Wohnungsbau im gesamten Bundesgebiet keine elektronischen Vermögensbildungsbescheinigungen, sondern stellen Papierbescheinigungen aus. Im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer wird es für die Anlagejahre 2017 und 2018 nicht beanstandet, wenn in diesen Fällen Anträge auf Anwendung der Härtefallregelung genehmigt werden und der Nachweis der vermögenswirksam angelegten Leistungen in anderer Weise (hier Papierbescheinigung) erfolgt.

beigefügt.