Rz. 3:
Ermäßigter Umsatzsteuersatz gem. § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG für genehmigten Linienverkehr mit Schiffen im Hamburger Hafen
Soweit die verkehrsrechtlichen Bestimmungen des Bundes und der Länder kein Genehmigungsverfahren für Personenbeförderungen im Linienverkehr mit Schiffen vorsehen, ist von einer stillschweigenden Genehmigung des Linienverkehrs auszugehen (Abschn. 12.13 Abs. 10a Satz 4 und 5 UStAE). So verhält es sich in Schleswig-Holstein.
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