FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 09.06.2016
VI 306 - S 2241 - 299

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 09.06.2016 (VI 306 - S 2241 - 299) - DRsp Nr. 2016/80507

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 09.06.2016 - Aktenzeichen VI 306 - S 2241 - 299

DRsp Nr. 2016/80507

Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft auf eine gemeinnützige Körperschaft § 6 Absatz 3 EStG; § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 4 EStG (Buchwertprivileg)

Zur Frage wie die Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (§ 15 Absatz 3 Nr. 2 EStG) auf eine gemeinnützige Körperschaft steuerlich zu beurteilen ist, ist folgender Rechtsstandpunkt einzunehmen:

Auf die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft auf eine gemeinnützige Körperschaft ist § 6 Absatz 3 EStGnicht anwendbar.

Die Anwendung von § 6 Absatz 3 EStG setzt zwingend voraus, dass der Übernehmer der betrieblichen Einheit (hier: des Mitunternehmeranteils) ebenfalls betriebliche Einkünfte erzielt (siehe § 6 Absatz 3 Satz 3 EStG : „Der Rechtsnachfolger ist an die in Satz 1 genannten Werte gebunden.”).

Da der Anteil an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft bei der übernehmenden gemeinnützigen Körperschaft zu keinem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führt (vgl. BFH vom 25.5.2011,BStBl 2011 II S. 858), erzielt die gemeinnützige Körperschaft daraus keine betrieblichen Einkünfte. Demgemäß findet § 6 Absatz 3 EStG keine Anwendung.