FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 09.10.2015
VI 304 - S 2140 - 017/05

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 09.10.2015 (VI 304 - S 2140 - 017/05) - DRsp Nr. 2015/80601

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 09.10.2015 - Aktenzeichen VI 304 - S 2140 - 017/05

DRsp Nr. 2015/80601

Ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen; Vorlagebeschluss an den Großen Senat vom 23.03.2015 - X R 23/13 -BStBl 2015 II S. 696

Das BMF-Schreiben vom 27.03.2003 ( BStBl 2003 I S. 240, EStH 2014, Anhang 16 VIII - sog. Sanierungserlass) regelt, unter welchen Voraussetzungen aus Billigkeitsgründen auf den durch einen Schuldenerlass entstehenden Gewinn auf die Erhebung von Steuern verzichtet wird.

Der BFH hat mit Beschluss vom 23.03.2015 - X R 23/13 -BStBl 2015 II S. 696, dem Großen Senat die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob der Sanierungserlass gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt. Der vorlegende Senat sieht einen solchen Verstoß nicht und ist der Ansicht, dass auf den Sanierungserlass gestützte Billigkeitsmaßnahmen zulässig sind.