Es ist gefragt worden, ob die Umsatzsteuer auf das Entgelt für den Transport von Personen mit Helikoptern vom Festland zu Offshore-Windparks, Plattformen oder Schiffen außerhalb des deutschen Küstenmeeres (12-Seemeilen-Zone) nach § 26 Abs. 3 UStG erlassen werden kann.
Nach Auffassung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist der Begriff der grenzüberschreitenden Personenbeförderung in § 26 Abs. 3 UStG mit Blick auf die Ausnahmeregelung eng auszulegen und im Sinne des Überquerens der deutschen Grenze zu einem anderen Staatsgebiet zu verstehen. Der Steuererlass kommt daher bei Helikopterflügen vom deutschen Festland zu Offshore-Windparks, Plattformen oder Schiffen außerhalb der 12-Seemeilen Zone - nicht in Betracht.
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