FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 11.12.2017
VI 308 - S 2134a - 014

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 11.12.2017 (VI 308 - S 2134a - 014) - DRsp Nr. 2018/80016

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 11.12.2017 - Aktenzeichen VI 308 - S 2134a - 014

DRsp Nr. 2018/80016

Einkommensteuerliche Behandlung des Kaufs kassenärztlicher Zulassungen; Vertragsarztzulassung als immaterielles Wirtschaftsgut

Kassenzulassung als wertbildender Faktor

Mit dem o. g. Urteil vom 9. August 2011 hat der BFH entschieden, dass der Vorteil aus der Zulassung als Vertragsarzt grundsätzlich kein neben dem Praxiswert stehendes Wirtschaftsgut darstellt. Erwirbt daher ein Praxisnachfolger eine bestehende Arztpraxis, einen Teilbetrieb oder einen Mitunternehmeranteil mit Vertragsarztsitz und zahlt er unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Interesses des ausscheidenden Vertragsarztes oder dessen Erben einen Kaufpreis, der den Verkehrswert der Praxis nicht übersteigt, ist der Kassenzulassung kein gesonderter Wert beizumessen und diese somit einheitlich mit dem Praxiswert abzuschreiben.

Kassenzulassung als eigenständig bewertbares, nicht abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut