FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 13.11.2015
VI 309 - S 0174 - 031

FinMin Schleswig-Holstein - Erlass vom 13.11.2015 (VI 309 - S 0174 - 031) - DRsp Nr. 2015/80647

FinMin Schleswig-Holstein, Erlass vom 13.11.2015 - Aktenzeichen VI 309 - S 0174 - 031

DRsp Nr. 2015/80647

Gemeinnützigkeit; Beitragsfreie Mitgliedschaft von Flüchtlingen in Vereinen

Mit dem BMF-Schreiben vom 22. September 2015 (BStBl 2015 I S. 745, ESt-Kartei SH, § 10b EStG, Karte 5.10) sind Erleichterungen für steuerbegünstigte Körperschaften zur Hilfe und Unterstützung von Flüchtlingen geschaffen worden.

Auch die Vereine in Deutschland engagieren sich zunehmend und vermehrt, in dem sie Flüchtlinge unter Verzicht auf die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen als Mitglieder aufnehmen.

Hierzu bitte ich folgende Auffassung zu vertreten:

Auch wenn die aktuellen Satzungsbestimmungen oder Beitragsordnungen keinerlei Befreiungen der Mitglieder von Beitragszahlungen zulassen, der Verein aber zugunsten von Flüchtlingen auf die Erhebung eines Mitgliedsbeitrags verzichtet, ist dies unschädlich für die Gemeinnützigkeit.